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   VGH Hessen, 14.07.1982 - I OE 13/80   

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VGH Hessen, 14.07.1982 - I OE 13/80 (https://dejure.org/1982,2987)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.07.1982 - I OE 13/80 (https://dejure.org/1982,2987)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Juli 1982 - I OE 13/80 (https://dejure.org/1982,2987)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 51
  • NVwZ 1986, 160 (Ls.)
  • DVBl 1983, 86
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 28.10.1987 - 1 UE 2260/86

    Zum Anspruch auf Beförderung bei dauerhafter Übertragung eines höherbewerteten

    Insoweit könne auf die Ausführungen im Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14.07.1982 - I OE 13/80 - Bezug genommen werden.

    Will der Haushaltsgesetzgeber - wie hier - an der ihm von der Verwaltung vorgegebenen Organisation festhalten, muß er im Haushaltsplan so viele Stellen ausbringen, wie Dienstposten mit dem entsprechenden Funktionsinhalt vorhanden sind (Hess. VGH, Urteil vom 14.07.1982 - I OE 13/80 -, ESVGH 32, 276 = DVBl. 1983, 51 = ZBR 1983, 60, das trotz Aufhebung durch das Bundesverwaltungsgericht in diesem Punkte unbeanstandet blieb).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt von dem, der dem Urteil des Senats vom 14.07.1982 (a.a.O.) zugrunde lag und wo es nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts Sache des Haushaltsgesetzgebers war, durch die Ausbringung von Planstellen in sachgerechter Bewertung abschließend festzulegen, ob Abteilungen als groß und bedeutend im Sinne des Besoldungsgesetzes anzusehen sein sollen.

    Richtet der Haushaltsgesetzgeber Stellen für die Erledigung bestimmter Aufgaben ein, wie das hier der Fall ist, so ist er hinsichtlich der Wertigkeit an die Bewertung des Besoldungsgesetzgebers gebunden (Senatsurteil vom 14.07.1982 - I OE 13/80 - a.a.O.).

    Der erkennende Senat hat in seiner vom Bundesverwaltungsgericht durch das eben erwähnte Urteil aufgehobenen Entscheidung vorn 14.07.1982 - I OE 13/80 - (a.a.O.) den Standpunkt vertreten, die Fürsorgepflicht verbiete dem Dienstherrn, höhere funktionsgebundene Ämter für, längere Zeit von einem Beamten unterbesetzt führen zu lassen, wenn nicht besondere Umstände dies rechtfertigten.

    Der Beklagte hat aus der ihm obliegenden Schadensersatzpflicht die erforderlichen haushaltsrechtlichen Konsequenzen zu ziehen (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 14.07.1982, a.a.O., das auch insoweit vom Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandet worden ist).

  • VG Wiesbaden, 18.09.2008 - 8 K 614/08

    Höherwertige Planstelle bei schuldhafter Fürsorgepflichtverletzung des

    Allerdings hat der Kläger, der durch den im Schuljahr 2004/2005 erfolgten Anstieg der Schülerzahl auf über 1000 seit gut 4 Jahren eine Funktion ausfüllt, der nach dem Hessischen Besoldungsgesetz die Wertigkeit eines Amtes nach Besoldungsgruppe A 15 plus Amtszulage (HBesG) zukommt, in dem für die Verpflichtungsklage maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts einen Anspruch auf Ernennung zum Pädagogischen Leiter an einer Gesamtschule mit Oberstufe mit mehr als 1000 Schülern aus der schuldhaften Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (BVerwG, Urteil vom 24.01.1985 -2 C 39/82 -, ZBR 1985, 197; Hess.VGH, Urteil vom 14.07.1982 - I OE 13/80 -, NVwZ 1983, 51; Urteil vom 28.10.1987 - 1 UE 2260/86 -, HessVGRspr.

    Grundsätzlich hat ein Beamter keinen Anspruch auf Beförderung, denn die Möglichkeit der Beförderung ist dem Dienstherrn in erster Linie zur Sicherung der Belange des öffentlichen Dienstes eingeräumt und nicht im Interesse des einzelnen Beamten (BVerwG, Urteil vom 17.10.1974 - II C 40.72 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 51; Hess.VGH, Urteil vom 14.07.1982 - I OE 13/80 -, NVwZ 1983, 51 und Urteil vom 28.10.1987 - 1 UE 2260/86 -, HessVGRspr.

    Ein solcher Fall ist bei den so genannten funktionsgebundenen Ämtern anzunehmen, bei denen der Gesetzgeber selbst abschließend und ohne Bewertungsspielraum des Dienstherrn bestimmte Funktionen mit Ämtern bestimmter besoldungsrechtlicher Wertigkeiten verknüpft (BVerwG, Urteil vom 24.01.1985 - 2 C 39/82 -, ZBR 1985, 197; Hess.VGH, Urteil vom 14.07.1982 - I OE 13/80 -, NVwZ 1983, 51; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.12.1975 - IV 483/74 -, ZBR 1976, 155).

    Denn jedenfalls ist bei schuldhafter Verletzung der Fürsorgepflicht ein auf Beförderung gerichteter Schadensersatzanspruch in Gestalt der Naturalrestitution gegeben (Hess.VGH, Urteile vom 14.07.1982 - I OE 13/80 -, NVwZ 1983, 51 und vom 28.10.1987 - 1 UE 2260/86 -, HessVGRspr. 1988, 9).

  • VG Gießen, 21.12.2012 - 5 K 4556/11

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung

    Allerdings räumt das Beamtenrecht grundsätzlich keinen Anspruch, etwa aus der Fürsorgepflicht, auf Beförderung ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1974 - 2 C 40.72 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 51; Hess. VGH, Urteil vom 14.07.1982 - 1 OE 13/80 -, NVwZ 1983, 51; von Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, § 19 HBG, Rdnr. 117).
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